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26.9.2024

📚 Praxis Beispiel Überregulierung, {hashtag|\#|Bürokratismus} und {hashtag|\#|Anti}-{hashtag|\#|Wettbewerbsfähigkeit}

📚 Praxis Beispiel Überregulierung, {hashtag|\#|Bürokratismus} und {hashtag|\#|Anti}-{hashtag|\#|Wettbewerbsfähigkeit} Die Übernahme von europäischen {hashtag|\#|BREF}-Dokumenten in deutsches Recht

📚 Praxis Beispiel Überregulierung, {hashtag|#|Bürokratismus} und {hashtag|#|Anti}-{hashtag|#|Wettbewerbsfähigkeit}

Die Übernahme von europäischen {hashtag|#|BREF}-Dokumenten in deutsches Recht unterstreicht oft die grüne 🟩Planwirtschaft. BREF-Dokumente definieren die angeblich besten verfügbaren Technologien für einzelne Wirtschaftszweige.

Bisher stand die Reduktion von Emissionen zum Schutz von Mensch und Umwelt im Vordergrund. Seit der in 2024 beschlossenen Revision der {hashtag|#|Industrieemissionsrichtlinie} {hashtag|#|IED} geraten nun auch die verwendeten Einsatzstoffe unter die Regulierung. Jedoch geht es nicht um die Art, sondern um die Menge! Somit ist es keine Emissionsrichtlinie mehr!

Unsere Regierungen nehmen sich damit heraus vorzugeben, wie viel Eingangsstofe, Wasser und Energie jedes Unternehmen noch haben darf. Unternehmen erhalten quasi Rohstoffzuteilungen! Wird hier bereits eine Mangelwirtschaft vorbereitet❓

Bei der deutschen BREF-Übernahme für Anlagen zur Oberflächenbehandlung unter Verwendung von organischen Lösemitteln passiert darüber hinaus:

👉 Nun müssen für genehmigungspflichtige Anlagen, die mehr als 25t flüchtige organische Verbindungen setzen können, Lösemittelbilanzen durch öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige festgestellt werden.

🚨Diese Sachverständigen gibt es derzeit nicht, ihre notwendigen Kenntnisse sind nicht definiert, es gibt auch keine Strukturen zu deren Berufung! Nach Schätzungen wird es sie frühestens in 2 Jahren geben – die 31. {hashtag|#|BImSchV} ist jedoch bereits im Bundesgesetzblatt veröffentlicht!

👉 Europarechtlich werden keine solchen Vorgaben gemacht. ❗️

🚨 Das {hashtag|#|BMUV} sattelt wie gewohnt Sonderregelungen auf ❗️

❓Muss das {hashtag|#|BMUV} seine Daseinsberechtigung unterstreichen, indem willkürlich über {hashtag|#|Europarecht} hinaus reguliert wird?

❓Oder ist es Besserwisserei gegenüber dem Rest der Welt❓

👉 Für Neuanlagen und wesentliche Änderungen ist dies erstmals nach 12 Monaten erforderlich. => Welche Anlage ist nach 12 Monaten zu 100% ausgelastet und in ihren Abläufen optimiert❓

👉 Alle 3 Jahre wird eine Überprüfung fällig. => Was wird da erwartet, wenn keine wesentliche Anlagen-Änderung angezeigt wurde❓

Wie so häufig kollidiert die {hashtag|#|Regulierungswut} eines deutschen 🇩🇪 Ministeriums mit der Realität:

⚠️ So werden weitere Wettbewerbsnachteile gegenüber Europa 🇪🇺und dem Rest der Welt 🌍 geschaffen;

⚠️ Verzüge in der Genehmigung, somit der Unternehmensetwicklung, sind logische Folge, somit weitere Wettbewerbsnachteile.

⚠️ Die {hashtag|#|Beraterbranche} sowie Juristen werden wieder profitieren.

🚨{hashtag|#|Bürokratieabbau} ist im BMUV als Gedankengut noch nicht angekommen❗️

❓Welchen Nutzen diese Bilanzen jedoch bringen sollen, ist in keiner Weise beschrieben.

🚨 Das BMUV reguliert weiter vom grünen 🟩 Tisch und ist völlig ahnungslos bei den tatsächlichen Auswirkungen – positiv wie negativ - ihrer {hashtag|#|politisch} und {hashtag|#|ideologisch} motivierten Einfälle – oder vielleicht desinteressiert❓

Der Erfüllungsaufwand für die Industrie ist nach BMUV-Einschätzung marginal.

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