Krisenvorsorge ja. Staatlich verwalteter Strommangel nein.
IZW warnt: Die Sicherheitsplattform Strom (SiPlaS) und die Forderung nach gesetzlich verankerten Kontingenten für Netzanschlüsse zeigen, dass aus Vorsorge für außergewöhnliche Krisen zunehmend staatliche Bewirtschaftung einer absehbaren Energieknappheit wird.
Krisenvorsorge ja. Staatlich verwalteter Strommangel nein.
Als blätterbares Buch lesen
PDF wird geladen…
Memmingen, 07.08.2026. Eine belastbare Krisenvorsorge hätte Deutschland längst gebraucht. Doch notwendige Vorsorge darf nicht zum Beruhigungsteppich über einer jahrelangen energiepolitischen Fehlentwicklung werden, die zu einem selbst geschaffenen Versorgungsproblem führt.
Die Sicherheitsplattform Strom (SiPlaS) ist ausdrücklich auch für länger anhaltende, persistente Strommangellagen vorgesehen. In diesem Fall kann die Bundesnetzagentur als Bundeslastverteiler verpflichtende Lastreduzierungen anordnen. Diese können mehrere Tage bis Wochen dauern. Die Plattform verhindert den Mangel nicht. Sie organisiert seine staatliche Bewirtschaftung.
Die Sicherheitsplattform Strom (SiPlaS) wurde vielfach als normale Krisenvorsorge eingeordnet. Die aktuellen Forderungen des Übertragungsnetzbetreibers Amprion nach gesetzlich verankerten Kontingenten für Netzanschlüsse machen jedoch deutlich, dass es längst um mehr geht. Statt die Voraussetzungen für eine jederzeit sichere Energieversorgung zu schaffen, werden zunehmend Instrumente diskutiert, mit denen knappe Energie und Netzkapazitäten verwaltet, priorisiert und zugeteilt werden.
„Eine Industrienation darf sich nicht darauf konzentrieren, Strommangel möglichst effizient zu verwalten. Ihre staatliche Kernaufgabe ist es, für eine jederzeit sichere und ausreichende Energieversorgung zu sorgen." – Andrea Thoma-Böck, Präsidentin der Initiative Zukunft Wirtschaft Deutschland e. V.
Unternehmen tragen das wirtschaftliche Risiko
Besonders kritisch bewertet die IZW die wirtschaftlichen Folgen angeordneter Produktionsreduzierungen. In einer dokumentierten Auskunft zur Sicherheitsplattform Strom vertritt die Bundesnetzagentur die Auffassung, dass das Energiesicherungsgesetz für angeordnete Produktionsreduzierungen grundsätzlich keine Entschädigung vorsieht. Das Untersagen der Produktion werde nicht als Enteignung eingeordnet und sei daher grundsätzlich nicht schadensersatzfähig.
„Damit werden die Folgen einer gesamtstaatlichen Mangellage auf die Unternehmen verlagert. Der Staat verteilt den Mangel, die wirtschaftlichen Schäden tragen die Betriebe. Aus einem Systemrisiko wird ein Bilanzrisiko der Unternehmen."
Die energiepolitische Fehlentwicklung
Die Kritik der IZW richtet sich ausdrücklich nicht gegen Krisenvorsorge. Sie richtet sich gegen die energiepolitische Entwicklung, die einen solchen Mechanismus wahrscheinlicher im Eintreten macht. Deutschland hat erhebliche gesicherte und steuerbare Kraftwerksleistung stillgelegt, zugleich den Ausbau wetterabhängiger Erzeugung massiv vorangetrieben und verfolgt eine weitgehende Elektrifizierung von Industrie, Wärme und Mobilität. Amprion warnt, dass der marktseitige Versorgungssicherheitsstandard im Mittel der betrachteten Szenarien bereits ab 2028 nicht mehr eingehalten wird. Bis 2035 werden knapp 40 Gigawatt zusätzliche Kraftwerkskapazität benötigt.
„Wenn man ein Drehbuch für Wohlstandsvernichtung und Deindustrialisierung schreiben wollte, sähe es genau so aus."
Von der Krisenvorsorge zur Planwirtschaft
Mit der SiPlaS und der Forderung nach gesetzlich verankerten Kontingenten für Netzanschlüsse wird die Richtung unübersehbar. Staatlich verwaltete Energieknappheit kennt man aus Entwicklungs- und Schwellenländern, nicht von einer der führenden Industrienationen der Welt.
„Die Aufgabe des Staates ist es nicht, Energieknappheit zu organisieren. Seine Aufgabe ist es, sie zu verhindern. Wenn der Staat darüber entscheidet, wer einen Netzanschluss erhält und wer im Mangelfall noch produzieren darf, ist das Planwirtschaft."
Ein toxisches Signal nach innen und nach außen
„Sie ist ein toxisches Signal für den Wirtschaftsstandort Deutschland, nach innen wie nach außen. Für Unternehmen im Inland ebenso wie für internationale Investoren zählt die Gewissheit, jederzeit produzieren und liefern zu können. Wer diese Gewissheit nicht bieten kann, verliert Investitionen, Wertschöpfung und Arbeitsplätze."
Versorgungssicherheit muss wieder Vorrang haben
Die IZW fordert einen grundlegenden Kurswechsel. Kein weiteres steuerbares Kraftwerk darf endgültig stillgelegt werden, bevor gleichwertiger Ersatz tatsächlich gebaut, angeschlossen und betriebsbereit ist. Der weitere Kohleausstieg muss so lange ausgesetzt werden, bis ausreichend gesicherte Erzeugungskapazitäten tatsächlich verfügbar sind.
Jetzt ist die Wirtschaft gefordert
Die IZW appelliert an Unternehmen, Wirtschaftsverbände, Kammern und Gewerkschaften, dieser Entwicklung jetzt entschieden entgegenzutreten.
„Energie ist das Lebenselixier jeder Volkswirtschaft. Jede industrielle Revolution war eine Energierevolution. Wer den Zugang zu Energie begrenzt, begrenzt Innovation, industrielle Wertschöpfung und wirtschaftliches Wachstum."
„Energieknappheit als dauerhaftes Betriebsmodell kennt man aus Entwicklungs- und Schwellenländern, nicht aus einer führenden Industrienation. Deutschland darf sich nicht daran gewöhnen, Mangel zu verwalten. Erst Ersatz schaffen. Dann abschalten. Nicht umgekehrt."
Die vollständige Kurz- und Langfassung der IZW-Stellungnahme wird unter www.zukunft-wirtschaft.de veröffentlicht.